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HAUSHALTSVERSICHERUNG - Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
bei Einbruch-Diebstahl
In diesem Zusammenhang möchten wir anhand von Richtwerten auf Grenzen für Wertsachen beim Versicherungsschutz hinweisen:
Versichert sind:
In - auch unversperrten - Möbeln oder Mauersafes ohne Panzerung: Bargeld, Valuten sowie Einlagebücher ohne Klausel bis zu € 1.850,00
(Erhöhung um maximal € 1.480,00 möglich)
hievon freiliegend bis zu € 370,00
Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzensammlungen bis zu € 8.100,00
(Erhöhung um maximal € 5.900,00 möglich)
hievon freiliegend bis zu € 2.200,00
In feuerfesten Geldschränken oder Einsatzkassen mit mindestens 100 kg Eigengewicht (Sicherheitsklasse IV) insgesamt bis zu € 20.000,00
(Erhöhung um maximal € 10.000,00 möglich) In Geldschränken mit besserem Sicherheitsgrad (mindestens 250 kg Eigengewicht) oder Mauersafes mit mindestens Schloßschutzpanzer
(Sicherheitsklasse IIIb u. IIIc - keine Erhöhung möglich) und Vollpanzerkassen mit besonderem Sicherheitsgrad (Sicherheitsklasse IIa – IId - unbegrenzte Erhöhbarkeit) insgesamt bis zu € 60.000,00
Die genannten Grenzbeträge sowie Verwahrungs-vorschriften gelten nur für das Einbruchdiebstahl-Risiko. Für eine Erhöhung der Grenzbeträge ist ein Prämienzuschlag zu berechnen.
Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Damit die Versicherung im Falle des Falles zahlt, sind ein paar Vorkehrungen zu treffen.
Beliebtes Manko ist die Unterversicherung von Immobilien. Wird bei der Prämie durch Unterbewertung des Inventars gespart, kann dies nach Eintritt eines Schadens oft zu bösem Erwachen führen. Ist der Schaden größer als die vereinbarte Versicherungssumme, hat der Konsument eben Pech gehabt.
Achtung auch bei der Wertgrenze: Bestimmte Gegenstände wie etwa Schmuck sind nur bis zu einer pauschalen Grenze versichert. Ganz allgemein jedoch gilt, dass wertvolle Gegenstände nicht "zur freien Entnahme" in der Wohnung herumliegen dürfen, sondern ordentlich zu verwahren sind - ein Safe bietet sich dafür an. Wer denkt, er hätte alles Gesagte bedacht, beachte aber eines: So mancher Einbrecher hat vor Ärger, auf kein nennenswertes Diebesgut gestoßen zu sein, die gesamte Wohnung devastiert. Es ist nicht selbstverständlich, dass bloßer Vandalismus von der Haushaltsversicherung automatisch gedeckt ist. Eine Überprüfung der Polizze in dieser Hinsicht ist daher zu empfehlen.
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