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Zusatzdeckung im Gebäudebereich
Attraktive Erweiterungspakete in der Wohnhausversicherung JETZT
NEU bei Generali, Uniqa, Wr. Städtische und Donauversicherung.
PAKET I
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Kaminschleifen |
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Regenablaufrohre außerhalb des
Gebäudes |
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Mietverlust bei gewerblichen Mietern |
In Erweiterung der Immobilie & Verwalten
Klipp & Klar-Bedingungen (WBV) erstreckt
sich die Versicherung auf:
Regenablaufrohre außerhalb des
Gebäudes
Versichert sind Bruchschäden an den an
und in der Außenmauer des versicherten
Gebäudes senkrecht angebrachten Regenablaufrohre
- ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache.
Nicht versichert sind Hängerinnen.
Ersetzt werden die Reparaturkosten Der Rohrersatz ist
mit 6 Meter Länge begrenzt. Die Entschädigung
beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres*)
maximal EUR 2.000,-.
Kaminschleifen
Versichert sind Schäden am Innenputz der
Kamine des versicherten Gebäudes, die
durch die Einwirkung des Feuers, des Rauches
oder der Wärme entstanden sind.
Ersetzt werden die Kosten
des behördlich
angeordneten Kaminschleifens. Innerhalb eines
Versicherungsjahres*) werden die Kosten für
das Ausschleifen von höchstens 3 Kaminen,
insgesamt jedoch höchstens EUR 10.000,-
ersetzt.
Voraussetzung für eine Ersatzleistung
ist, dass die Kamine bei Beginn der Versicherung
bzw. zum Zeitpunkt des Einschlusses dieser
Vereinbarung ordnungsgemäß instandgehalten
war und die erforderliche Dichtigkeit aufwies.
Mietenverlust
bei gewerblichen Mietern
Versichert
ist im Rahmen der Versicherungssumme für
die Feuer-, Sturm- und Leitungswasser-Versicherung
der Mietverlust bei gewerblichen Mietern.

Werden
die Geschäftsräume, die
der Versicherungsnehmer und/oder ein gewerblicher
Mieter in dem versicherten Gebäude benutzt,
ganz oder teilweise unbenutzbar, so ersetzen
wir den Mietwert bzw. bei einem Mieter den
Mietzins der unbenutzbar gewordenen Räume,
insoweit die Beschränkung auf den etwa
benutzbar gebliebenen Teil nicht zugemutet
werden kann.

Als
Mietwert gilt der gesetzliche oder ortsübliche
Mietzins für gewerblich genutzte Räume
gleicher Art, Größe und Lage.

Die
Entschädigung wird für die
Dauer der tatsächlichen Unbenutzbarkeit
längstens bis zum Ablauf von sechs Monaten – wenn
keine Erweiterung laut Polizze vereinbart wurde
- nach Eintritt des Schadenfalles gewährt.
Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet,
als der Versicherungsnehmer und/oder der gewerbliche
Mieter die Instandsetzung der Räume nicht
schuldhaft verzögert.
Die Entschädigung beträgt innerhalb
eines Versicherungsjahres *) insgesamt maximal
EUR 50.000,-.
Kündigung
Gegenständliche Vereinbarungen
können
sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom
Versicherer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von einem Monat jährlich zur Hauptfälligkeit
gekündigt werden.
*) Versicherungsjahr Der
Stichtag für das Versicherungsjahr ist die Hauptfälligkeit
des Versicherungs- vertrages.
PAKET II
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Gasleitungen |
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Kaminschleifen |
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Graffitiübermalung |
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Regenablaufrohre außerhalb des
Gebäudes |
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Mietverlust bei gewerblichen Mietern |
Gasleitungen
Versichert sind innerhalb des versicherten Gebäudes
die Behebung von Schäden an Gasleitungen
einschließlich Nebenarbeiten bei Bruch
und Undichtwerden der Gasrohre.
Ersetzt werden
die
Kosten für die Behebung des Bruchs
der Gasrohre.
die
Reparaturkosten bei undichten Gasrohren auf Basis „Inliner-Verfahren“ oder ähnlicher
Methode
Der Rohrersatz und das Abdichten undichter Gasrohre
ist insgesamt mit 6 m Länge begrenzt. Werden
nach einem Bruch Rohre mit einer Länge von
mehr als 6 Meter eingezogen bzw. bei Undichtheit
mehr als 6 Meter abgedichtet, so werden nur die
anteiligen Aufwendungen für die Behebung
des Bruchschadens bzw. für das Abdichten
jeweils samt Nebenarbeiten im Verhältnis
vom versicherten Höchstmaß zur tatsächlich
eingezogenen bzw. abgedichteten Rohrlänge
ersetzt.
Selbstbehalt in jedem Schadenfall: EUR 500,-.
Die Entschädigung beträgt innerhalb
eines Versicherungsjahres*) maximal EUR 5.000,-.
Regenablaufrohre außerhalb des Gebäudes
Versichert sind Bruchschäden an den an und
in der Außenmauer des versicherten Gebäudes
senkrecht angebrachten Regenablaufrohre - ohne
Rücksicht auf die Entstehungsursache.
Nicht versichert sind Hängerinnen.
Ersetzt werden die Reparaturkosten Der Rohrersatz
ist mit 6 Meter Länge begrenzt. Die Entschädigung
beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres*)
maximal EUR 2.000,-.
Kaminschleifen
Versichert sind Schäden am Innenputz der
Kamine des versicherten Gebäudes, die durch
die Einwirkung des Feuers, des Rauches oder der
Wärme entstanden sind.
Ersetzt werden die Kosten des behördlich
angeordneten Kaminschleifens. Innerhalb eines
Versicherungsjahres*) werden die Kosten für
das Ausschleifen von höchstens 3 Kaminen,
insgesamt jedoch höchstens EUR 10.000,-
ersetzt. Voraussetzung für eine Ersatzleistung
ist, dass die Kamine bei Beginn der Versicherung
bzw. zum Zeitpunkt des Einschlusses dieser Vereinbarung
ordnungsgemäß instandgehalten war
und die erforderliche Dichtigkeit aufwies.
Graffitientfernung
Versichert ist das Übermalen von Graffitis,
die sich an den Außenmauern des versicherten
Gebäudes befinden.
Nicht versichert ist das Übermalen von Graffitis,
die bei Beginn der Versicherung bzw. zum Zeitpunkt
des Einschlusses dieser Vereinbarung bereits
vorhanden waren. Ein Schaden ist unverzüglich
bei der zuständigen Polizeidienststelle
anzuzeigen. Lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen.
Ersetzt werden die Kosten für das Übermalen
von Graffitis. Selbstbehalt in jedem Schadenfall:
EUR 1.000,-. Die Entschädigung beträgt
innerhalb eines Versicherungsjahres*) maximal
EUR 10.000,-.
Mietenverlust bei gewerblichen Mietern
Versichert ist im Rahmen der Versicherungssumme
für die Feuer-, Sturm- und Leitungswasser-Versicherung
der Mietverlust bei gewerblichen Mietern.

Werden
die Geschäftsräume, die der
Versicherungsnehmer und/oder ein gewerblicher
Mieter in dem versicherten Gebäude benutzt,
ganz oder teilweise unbenutzbar, so ersetzen
wir den Mietwert bzw. bei einem Mieter den Mietzins
der unbenutzbar gewordenen Räume, insoweit
die Beschränkung auf den etwa benutzbar
gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.

Als
Mietwert gilt der gesetzliche oder ortsübliche
Mietzins für gewerblich genutzte Räume
gleicher Art, Größe und Lage.

Die
Entschädigung wird für die Dauer
der tatsächlichen Unbenutzbarkeit längstens
bis zum Ablauf von sechs Monaten – wenn
keine Erweiterung laut Polizze vereinbart wurde
- nach Eintritt des Schadenfalles gewährt.
Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet,
als der Versicherungsnehmer und oder/ der gewerbliche
Mieter die Instandsetzung der Räume nicht
schuldhaft verzögert.
Die Entschädigung beträgt innerhalb
eines Versicherungsjahres*) insgesamt maximal
EUR 50.000,-.
Kündigung
Gegenständliche Vereinbarungen können
sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Monat jährlich zur Hauptfälligkeit
gekündigt werden.
*) Versicherungsjahr Der
Stichtag für das Versicherungsjahr ist die Hauptfälligkeit
des Versicherungsvertrages.
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