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Zusatzdeckung im Gebäudebereich

Attraktive Erweiterungspakete in der Wohnhausversicherung JETZT NEU bei Generali, Uniqa, Wr. Städtische und Donauversicherung.

PAKET I

Kaminschleifen
Regenablaufrohre außerhalb des Gebäudes
Mietverlust bei gewerblichen Mietern

In Erweiterung der Immobilie & Verwalten Klipp & Klar-Bedingungen (WBV) erstreckt sich die Versicherung auf:

Regenablaufrohre außerhalb des Gebäudes
Versichert sind Bruchschäden an den an und in der Außenmauer des versicherten Gebäudes senkrecht angebrachten Regenablaufrohre - ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache.

Nicht versichert sind Hängerinnen.

Ersetzt werden die Reparaturkosten Der Rohrersatz ist mit 6 Meter Länge begrenzt. Die Entschädigung beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres*) maximal EUR 2.000,-.

Kaminschleifen
Versichert sind Schäden am Innenputz der Kamine des versicherten Gebäudes, die durch die Einwirkung des Feuers, des Rauches oder der Wärme entstanden sind.

Ersetzt werden die Kosten des behördlich angeordneten Kaminschleifens. Innerhalb eines Versicherungsjahres*) werden die Kosten für das Ausschleifen von höchstens 3 Kaminen, insgesamt jedoch höchstens EUR 10.000,- ersetzt.

Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass die Kamine bei Beginn der Versicherung bzw. zum Zeitpunkt des Einschlusses dieser Vereinbarung ordnungsgemäß instandgehalten war und die erforderliche Dichtigkeit aufwies.

Mietenverlust bei gewerblichen Mietern
Versichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für die Feuer-, Sturm- und Leitungswasser-Versicherung der Mietverlust bei gewerblichen Mietern.

Werden die Geschäftsräume, die der Versicherungsnehmer und/oder ein gewerblicher Mieter in dem versicherten Gebäude benutzt, ganz oder teilweise unbenutzbar, so ersetzen wir den Mietwert bzw. bei einem Mieter den Mietzins der unbenutzbar gewordenen Räume, insoweit die Beschränkung auf den etwa benutzbar gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.

Als Mietwert gilt der gesetzliche oder ortsübliche Mietzins für gewerblich genutzte Räume gleicher Art, Größe und Lage.

Die Entschädigung wird für die Dauer der tatsächlichen Unbenutzbarkeit längstens bis zum Ablauf von sechs Monaten – wenn keine Erweiterung laut Polizze vereinbart wurde - nach Eintritt des Schadenfalles gewährt. Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet, als der Versicherungsnehmer und/oder der gewerbliche Mieter die Instandsetzung der Räume nicht schuldhaft verzögert.

Die Entschädigung beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres *) insgesamt maximal EUR 50.000,-.

Kündigung
Gegenständliche Vereinbarungen können sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

*) Versicherungsjahr Der Stichtag für das Versicherungsjahr ist die Hauptfälligkeit des Versicherungs- vertrages.


PAKET II


Gasleitungen
Kaminschleifen
Graffitiübermalung
Regenablaufrohre außerhalb des Gebäudes
Mietverlust bei gewerblichen Mietern

Gasleitungen
Versichert sind innerhalb des versicherten Gebäudes die Behebung von Schäden an Gasleitungen einschließlich Nebenarbeiten bei Bruch und Undichtwerden der Gasrohre.

Ersetzt werden
die Kosten für die Behebung des Bruchs der Gasrohre.
die Reparaturkosten bei undichten Gasrohren auf Basis „Inliner-Verfahren“ oder ähnlicher Methode

Der Rohrersatz und das Abdichten undichter Gasrohre ist insgesamt mit 6 m Länge begrenzt. Werden nach einem Bruch Rohre mit einer Länge von mehr als 6 Meter eingezogen bzw. bei Undichtheit mehr als 6 Meter abgedichtet, so werden nur die anteiligen Aufwendungen für die Behebung des Bruchschadens bzw. für das Abdichten jeweils samt Nebenarbeiten im Verhältnis vom versicherten Höchstmaß zur tatsächlich eingezogenen bzw. abgedichteten Rohrlänge ersetzt.

Selbstbehalt in jedem Schadenfall: EUR 500,-.
Die Entschädigung beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres*) maximal EUR 5.000,-.

Regenablaufrohre außerhalb des Gebäudes
Versichert sind Bruchschäden an den an und in der Außenmauer des versicherten Gebäudes senkrecht angebrachten Regenablaufrohre - ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache.

Nicht versichert sind Hängerinnen.

Ersetzt werden die Reparaturkosten Der Rohrersatz ist mit 6 Meter Länge begrenzt. Die Entschädigung beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres*) maximal EUR 2.000,-.

Kaminschleifen
Versichert sind Schäden am Innenputz der Kamine des versicherten Gebäudes, die durch die Einwirkung des Feuers, des Rauches oder der Wärme entstanden sind.

Ersetzt werden die Kosten des behördlich angeordneten Kaminschleifens. Innerhalb eines Versicherungsjahres*) werden die Kosten für das Ausschleifen von höchstens 3 Kaminen, insgesamt jedoch höchstens EUR 10.000,- ersetzt. Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass die Kamine bei Beginn der Versicherung bzw. zum Zeitpunkt des Einschlusses dieser Vereinbarung ordnungsgemäß instandgehalten war und die erforderliche Dichtigkeit aufwies.

Graffitientfernung
Versichert ist das Übermalen von Graffitis, die sich an den Außenmauern des versicherten Gebäudes befinden.

Nicht versichert ist das Übermalen von Graffitis, die bei Beginn der Versicherung bzw. zum Zeitpunkt des Einschlusses dieser Vereinbarung bereits vorhanden waren. Ein Schaden ist unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen.

Ersetzt werden die Kosten für das Übermalen von Graffitis. Selbstbehalt in jedem Schadenfall: EUR 1.000,-. Die Entschädigung beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres*) maximal EUR 10.000,-.

Mietenverlust bei gewerblichen Mietern
Versichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für die Feuer-, Sturm- und Leitungswasser-Versicherung der Mietverlust bei gewerblichen Mietern.

Werden die Geschäftsräume, die der Versicherungsnehmer und/oder ein gewerblicher Mieter in dem versicherten Gebäude benutzt, ganz oder teilweise unbenutzbar, so ersetzen wir den Mietwert bzw. bei einem Mieter den Mietzins der unbenutzbar gewordenen Räume, insoweit die Beschränkung auf den etwa benutzbar gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.

Als Mietwert gilt der gesetzliche oder ortsübliche Mietzins für gewerblich genutzte Räume gleicher Art, Größe und Lage.

Die Entschädigung wird für die Dauer der tatsächlichen Unbenutzbarkeit längstens bis zum Ablauf von sechs Monaten – wenn keine Erweiterung laut Polizze vereinbart wurde - nach Eintritt des Schadenfalles gewährt.

Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet, als der Versicherungsnehmer und oder/ der gewerbliche Mieter die Instandsetzung der Räume nicht schuldhaft verzögert.

Die Entschädigung beträgt innerhalb eines Versicherungsjahres*) insgesamt maximal EUR 50.000,-.

Kündigung
Gegenständliche Vereinbarungen können sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

*) Versicherungsjahr Der Stichtag für das Versicherungsjahr ist die Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.
 
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